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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

EUROPEAN PUBLISHERS AWARD FOR PHOTOGRAPHY 2010

 


Hier können Sie die Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular für 2010 herunterladen. (226.54 KB)
  1. Der Wettbewerb richtet sich an Fotografen aller Nationalitäten. Veranstalter des Wettbewerbs sind die sechs Verleger.
  2. Das gesamte fotografische Material muss vollständig verfügbar sein und darf noch nicht in Buchform veröffentlicht worden sein.
  3. Es muss sich um Originalmaterial handeln und als Buchprojekt präsentiert werden. Projekte, die als Anthologien konzipiert sind, werden nicht akzeptiert. Das Copyright muss beim Fotografen liegen. Jedes Projekt kann maximal zweimal eingereicht werden.
  4. Das gesamte Material muss auf Risiko des Fotografen an die Anschrift eines der genannten Verleger geschickt werden. Gibt es einen Verleger in Ihrem Land, sollte das Material dorthin gesendet werden. Ist keiner der Verleger in Ihrem Land ansässig, senden Sie es bitte an den führenden Verleger des jeweiligen Jahres (für 2010: Apeiron Photos, Athen, Griechenland). Eingänge –zusammen mit den unterschriebenen Wettbewerbsbedingungen und der Gebühr - werden zwischen dem 1. März und dem 31. März 2010 akzeptiert. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden. Einreichungen dürfen nur innerhalb Europas aufgegeben werden und können auch nur an eine Postadresse innerhalb Europas zurückgesendet werden. Eine Ausnahme ist nicht möglich! Als Beitrag zu den Rücksendekosten ist eine Gebühr von 50 Euro zu zahlen. Bitte stellen Sie Schecks und Zahlungen nur zu den Händen des Verlegers aus, an den Sie Ihre Arbeit schicken. Die Arbeiten sollten in einer der folgenden Formen präsentiert werden: a. als Buch-Dummy, zusammen mit 3 Originalfotografien oder Diapositiven. b. als eine Folge von Fotokopien oder Tintenstrahlausdrucke, zusammen mit 3 Originalfotografien oder Diapositiven. Projekte, die auf CD eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

Die Einsendung darf höchstens 30 x 40 cm groß sein und 2 kg schwer     sein. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Aufschlag bei etwaiger Überschreitung dieser Maße zu berechnen. Zudem sind die Veranstalter nicht verantwortlich für Beschädigung oder Verlust des eingesandten Materials. Daher ist es empfehlenswert, keine Unikate oder Ausstellungsstücke einzusenden.

  1. Die Jury 2010 besteht aus den sechs Verlegern, einem Vertreter der Heidelberger Druckmaschinen AG und einer Persönlichkeit aus dem Fotografiebereich. Die Verleger behalten sich das Recht einer Vorauswahl vor der eigentlichen Jurysitzung vor.
  2. A) Der Gewinner wird benachrichtigt, sobald die Jury zu einem Ergebnis gekommen ist. Die Beratungen der Jury sind geheim und werden den Fotografen nicht mitgeteilt. B) Eine Liste mit den sechs Finalisten wird der Presse mitgeteilt.
  3. Zusätzliche Bedingungen:

A) Der Preisträger stellt den Verlegern innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses die Originalabzüge seiner Fotografien oder hoch auflösende Scans zur Verfügung.

B) Der Gewinner überträgt die weltweiten Rechte für die Publikationen seiner Fotografien in Buchform ohne weitere Formalitäten an die Verlage. Der Preisträger sichert den Verlegern zu, dass für die Publikation oder Teile daraus keine Rechte an Dritte abzugeben sind.

C) Das Buch wird im Herbst 2010 veröffentlicht. Die erste Auflage des Buches wird gleichzeitig in den sechs Ländern und Sprachen der Verlage veröffentlicht. Die Mindestauflage wird 5.000 Exemplare betragen.

D) Als Entgelt für die unter 7B) aufgeführte Übertragung der Rechte für die ersten 10.000 Kopien an die Verleger sowie für die Auslagen des Fotografen einschließlich der Bereitstellung der Bildvorlagen, Diapositive oder hoch auflösenden Scans, die für die Produktion des Buches notwendig sind, erhält der Preisträger eine Summe von 10.000 Euro.

E) Der Fotograf erhält ab einer verkauften Stückzahl von 10.000 Exemplaren für jedes weitere Exemplar ein Honorar von 6 % des Ladenverkaufspreises. Der Bruttoerlös aus dem Verkauf von fortlaufenden Rechten für das Buch soll zu gleichen Teilen zwischen dem betreffenden Verleger und dem Fotografen geteilt werden.

F) Damit die Verleger in der Lage sind, das Buch entsprechend zu bewerben, stellt der Fotograf den Verlagen die Rechte für sechs von den Verlegern auszuwählenden Pressefotos kostenfrei zur Verfügung.

G) Die Verleger werden versuchen, Ausstellungen mit den im Buch präsentierten Fotografien zu organisieren. Der Preisträger garantiert den Verlegern die gebührenfreien Ausstellungsrechte für alle zustande kommenden Ausstellungen.

H) Die Verlage streben eine einvernehmliche Zusammenarbeit mit den Preisträgern an, behalten sich jedoch die endgültige Entscheidung vor, was die Reihenfolge der Abbildungen, die Gestaltung des Buches und alle anderen Angelegenheiten der Publizierung betrifft.

 

    8. Die Awardfeier wird im Juli im Rahmen des Recontres internationales  de la photographie d’Arles (Frankreich) stattfinden. Zur Awardfeier tragen die Verleger die Kosten für die Unterbringung des Gewinners (für vier Nächte). Reisekosten und Verpflegung werden vom Gewinner übernommen.

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